Die Karlsruher Kanuvereine 🛶 und kommerziellen Anbieter von Kanutouren haben gemeinsam eine Selbstverpflichtung für ein naturverträgliches Kanufahren im Stadtkreis Karlsruhe unterzeichnet.
Hier die wichtigsten Punkte in Kurzform 👇
🎯 1. Ziel der Selbstverpflichtung
Wir möchten sicherstellen, dass die Gewässer im Stadtkreis Karlsruhe verantwortungsvoll genutzt werden – sowohl von Mietern von Kanus als auch von Vereinsmitgliedern und allen anderen Paddler:innen. 💧
👥 2. Gruppen & Betreuung
- Mehr als zwei Boote gelten als Gruppe.
- Gruppen werden von ausreichend vielen Guides betreut.
- Bei mehr als 3 Kanus sind mindestens zwei Guides erforderlich.
- Betreuer:innen, Boots- und Gruppenführer:innen sollen qualifiziert sein (z. B. Inhaber:innen des Europäischen Paddelpasses 🏅 oder einer vergleichbaren Qualifikation).
🧭 3. Einweisung & Verhalten auf dem Wasser
Ein:e qualifizierte:r Betreuer:in sorgt dafür, dass alle Teilnehmenden die nötigen Kenntnisse besitzen.
Ungeübte Mieter:innen erhalten eine praktische Einweisung.
Die Mieter:innen erhalten Unterlagen, die Folgendes enthalten:
📄 Natur-Infos vom Amt für Umwelt & Arbeitsschutz
🗺️ Kartenmaterial
🚫 Hinweis auf möglichen Ausschluss bei Verstößen
Bitte beachtet dabei:
✅ Rücksicht auf Tiere, Pflanzen und andere Gewässernutzer:innen
✅ Einhaltung der naturschutzfachlichen Standards
✅ Kein vermeidbarer Lärm, keine Musik, kein Alkohol
✅ Zugang nur über definierte Ein-/Ausstiegsstellen
✅ Immer in angemessenem Abstand zum Ufer paddeln
🌊 4. Regeln für die einzelnen Gewässer
🌿 Altrhein Rappenwört, Federbach & Alter Federbach
(Regelung für Vereine – kommerzielle Anbieter haben eigene Bedingungen)
- Vereinsmitglieder und ihre Gäste dürfen den Altrhein Rappenwört 🛶 ohne Begrenzung befahren – auch mit ungeübten Paddler:innen in Begleitung.
- Kanus werden nur an Mitglieder & geübte Fahrer:innen verliehen
(DKV-Mitglieder, EPP-Inhaber:innen oder Teilnehmende von Kanukursen).
→ Verhaltenstipps & Schutzgebietskarten werden ausgehändigt. - Geführte Touren: zwischen 10:00 – 17:00 Uhr 🌞
- Federbach & Alter Federbach: nur von Einzelfahrer:innen befahrbar.
🏞️ Alb
- Abschnitt 1 (km 26,023 – 12,366):
Befahren nur ab Pegelstand 50 cm (Pegel Ettlingen) erlaubt. - Abschnitt 2 (ab Naturschutzgebiet Burgau bis Mündung):
🚫 Befahren verboten!
💧 Pfinz
- Abschnitt 1 (km 19,315 – 15,684):
🚫 Ganzjährig nicht befahrbar. - Abschnitt 2 (km 15,684 – 13,836):
✅ Einstieg nur an der Bogenbrücke erlaubt.
✅ Befahren ab Pegelstand 50 cm (Pegel Steinerne Brücke) erlaubt.
🚫 Gruppenverbot vom 01.10. – 15.06., Einzelfahrer:innen dürfen fahren. - Abschnitt 3 (km 13,836 – 8,730):
✅ Befahren ab Pegelstand 50 cm erlaubt, sonst keine Einschränkungen.
🚫 Pfinzentlastungskanal
Ganzjährig nicht befahrbar.
💚 Gemeinsam für naturverträgliches Paddeln in Karlsruhe!
Lasst uns die Natur schützen, während wir sie genießen. 🌳🦋