Natur und Umwelt

Die Rheinauen rund um die Bootshäuser in Rappenwörth sind ein Zentrum des Paddelns – seit fast 100 Jahren. Die von Auwäldern gesäumten Altrheinarme bieten ein unglaublich schönes, malerisches Paddelrevier. Gleichzeitig gehören die Rheinauen zu den wertvollsten und artenreichsten Lebensräumen in Mitteleuropa. Viele seltene und bedrohte Tier- und Pflanzenarten leben hier. Daher wurden viele Bereiche unter Natur- und Landschaftsschutz gestellt und weite Teile gehören zum europäischen Schutzgebiet Natura 2000.


Kanuten als Einzelpersonen bzw. kleine Gruppen

Wichtig ist das Beachten der Einschränkungen in den Naturschutzgebieten. Auf vielen Gewässern ist dort das Paddeln als „Befahren mit Booten ohne eigenen Antrieb“  ganz oder zeitweise verboten. Alle anderen Schutzgebiete betreffen den einzelnen Kanuten erst mal nicht direkt. Im Grundsatz ist Paddeln auf Gewässern erlaubt.

Die Lage und die Regelungen der Naturschutzgebiete (und bei Interesse alle anderen Schutzgebiete) können in Kartenviewern der einzelnen Bundesländer eingesehen werden.  Durch Anklicken der einzelnen Schutzgebiete gelangt man zu den Verordnungen. Darin gibt es immer einen eigenen Paragraphen mit allen Verboten. Formulierungen wie z.B. „.. sich auf den Wasserflächen mit Booten aller Art … zu bewegen“ oder „das Befahren mit Wasserfahrzeugen aller Art“ bedeuten immer, paddeln ist nicht erlaubt.  Auf der linken Rheinseite steht teilweise  „auf Gewässern mit Motorbooten oder Booten mit Hilfsmotor zu fahren“; das heißt, hier ist paddeln erlaubt.    Baden-Württemberg: Daten- und Kartendienst der LUBW   >Naturschutz BW    oder die App „Meine Umwelt“.  Die App zeigt mir – falls ich Handyempfang habe – vor Ort, ob ich in einem Naturschutzgebiet unterwegs bin. Über mehrere Links komme ich wieder  zur Verordnung mit den Verboten.  Rheinland-Pfalz: Landschaftsinformationssystem der Naturschutzverwaltung   >Naturschutz RLP  


Kanuwanderweg zwischen Rastatt und Mannheim

Um in den Rheinauen in den Naturschutzgebiete zumindest auf ausgewählten Altarmen paddeln zu können wurde 1991 wurde als Ergebnis der Abstimmung zwischen Wassersport und Naturschutz ein Kanuwanderweg zwischen Rastatt und Mannheim ausgewiesen. Im Süden beginnt der Weg in den Rastatter Rheinauen auf der Höhe von Ottersdorf und endet im Norden mit dem Ketscher Altrhein. Abschnitte auf dem Rhein wecheln mit Abschnitten in Altrheinarmen. Umtragestellen sind eingetragen und das Einhalten ist wichtig. 

Die Karten und Informationen stehen auf der Website des Regierungspräsidiums Karlsruhe zur Einsicht und zum Download bereit: >Kanuwanderweg


Bootsverleih und Gruppenfahrten – Selbstverpflichtung für den Stadtkreis Karlsruhe

Nachdem die Gewässer im Stadtkreis Karlsruhe durch sehr viele Leihboote sehr stark frequentiert wurden und eine Belastung empfindlicher Arten und Biotope befürchtet wurde, kam es 2014 zu einer Vereinbarung zwischen dem Kanukreis Karlsruhe, den gewerblichen Bootsverleihern und den Naturschutzbehörden. In der „Selbstverpflichtung zum naturverträglichen Kanufahren auf den Gewässern im Stadtkreis Karlsruhe“ werden Regeln für die mengenmäßige Begrenzung des Kanuverleihs, das Befahren einzelner Gewässer durch die Mieter und das angemessene Verhalten der Mieter in der Natur aufgestellt. Über die Einhaltung informieren die Vereine des Kanukreises ihre Mieter.  >Kanuselbstverpflichtung      >Kurzfassung Selbstverpflichtung


Allgemeine Regeln für naturverträgliches Paddeln

Naturverträgliches Verhalten für Kanuten hat der DKV als allgemeine Regeln so zusammengefasst: Die Ausübung des Kanusports gilt als natur- und landschaftsverträglich, wenn Kanusportlerinnen und Kanusportler…

  • sich rechtzeitig vor der Kanutour über die vorhandenen gesetzlichen Vorschriften und freiwilligen Vereinbarungen zum Schutz von Flora und Fauna informieren und diese beachten. Viele der gesetzlichen Regelungen wurden in Zusammenarbeit mit den Vertretern des Kanu-Verbandes und der Naturschutzverbände einvernehmlich aufgestellt. Ein vollständiges Verzeichnis der geltenden Bestimmungen für deutsche und europäische Gewässer findet sich im Internet unter www.kanu.de oder im jährlich neu erscheinenden DKV-Sportprogramm;
  • die Vielfalt, Eigenart und Schönheit von Natur und Landschaft schätzen und achten, um gerade auch den Erlebnis- und Erholungswert in ihrem eigenen Interesse nicht zu schmälern;
  • sich leise und rücksichtsvoll in der Natur verhalten und ausreichenden Abstand zu Wasserpflanzen, Ufervegetation sowie Tieren auf und am Wasser halten;
  • sich rechtzeitig über vor Ort vorkommende Tiere und Pflanzen informieren und ihr gesamtes Fahrverhalten so gestalten, dass diese nicht erheblich gestört oder dauerhaft geschädigt werden;
  • möglichst umweltschonend anreisen (insbesondere durch Bildung von Fahrgemeinschaften oder Nutzung öffentlicher Verkehrsmittel) und ausschließlich vorhandene Infrastrukturen (z.B. Ein- und Ausstiegsstellen, Lagerplätze, Zuwegungen und Parkplätze) in Anspruch nehmen, statt unberührte Natur zu nutzen;
  • für die Übernachtung lokale Zeltplätze oder Gasthöfe aufsuchen und die Verpflegung vor Ort einkaufen. So profitiert auch die lokale Bevölkerung vom Kanusport und der persönliche Kontakt kann das Verhältnis zu Kanufahrern verbessern;
  • Befahrungen nur bei ausreichendem Wasserstand vornehmen. Eine Übersicht der Pegelinformationen zahlreicher deutscher und europäischer Gewässer findet sich im Internet unter www.kanu.de oder im jährlich neu erscheinenden DKV-Sportprogramm;
  • auf die Befahrung erkennbar übernutzter Gewässer verzichten und im Zweifel auf einzelne Kanutouren verzichten. Es ist selbstverständlich, dass Kleinflüsse nur in kleinen Gruppen und mit kleinen Booten befahren werden;
  • weder Abfälle hinterlassen noch naturschädigende Materialien in der Natur verwenden;
  • auf Umweltverschmutzungen (insbesondere stinkende Schmutzwassereinleitungen, Ölfilme oder wilde Müllkippen) in der Nähe von Gewässern achten und diese den lokalen Umweltbehörden oder dem
    DKV melden;
  • auch andere Kanufahrer auf die Einhaltung dieser Grundlinien aufmerksam machen!

Der Kanuverband BW stellt auf seiner Website die wichtigsten Informationen zu verschiedenen Gewässern hier zusammen:  >Befahrungsregeln .

Pegelstände sind für verschiedene Gewässer  entscheidend. Am einfachsten können sie inzwischen über die App „Meine Pegel“ (in den Appstores) am einfachsten abgefragt werden.


Weitere Informationen

 Die Lauter wird seit dem Jahre 2010 jährlich vom Kanuclub Berg von Totholz gesäubert. So ist die Lauter vom Bootshaus Berg über 5 km bis zur Lautermuschel befahrbar. Von Berg bis Weissenburg darf die Lauter ohne Beschränkung befahren werden, allerdings ist sie stark verblockt. Im Oberlauf gibt es eine Verordnung der Kreisverwaltung Südwestpfalz. Nach ihr dürfen von Hinterweidenthal bis an die französische Grenzein Germanshofnur noch Einer fahren, wenn die Lauter am Pegel in Bobenthal mindestens 75 cm Wasser hat. Unterlagen gibt es hier:   >Verordnung zum Oberlauf      >Karte für den Oberlauf 

Künftige Veränderungen: Derzeit werden am Rhein zwei Retentionsräume – Bellenkopf/Rappenwörth und Elisabethenwörth geplant.

Für den Polder Bellenkopf/Rappenwörth läuft zurzeit (2020)  noch das Planfeststellungsverfahren. Der Planfeststellungsbeschluss durch das Landratsamt Karlsruhe soll noch 2020 erlassen werden. In diesem Raum liegen auch die Bootshäuser der Kanuvereine auf Rappenwört. Für die Vereine ist besonders das geplante Durchlassbauwerk im Hochwasserdamm bei den Bootshäusern wichtig. Es wird für die Kanuten bis zu einer Höhe von 5,50 m am Pegel Maxau befahrbar sein. Die Planungsunterlagen können auf der Website des Regierungspräsidiums Karlsruhe eingesehen werden: >Bellenkopf/Rappenwörth

Für den Rückhalteraum Elisabethenwörth werden seit 2014 die Planungen durchgeführt. In diesem Raum liegt am Minthesee bei Philippsburg-Rußheim das Segelrevier der Rheinbrüder.  Aktuell (2020) wird die Entwurfs- und Genehmigungsplanung für die Antragsvariante „Kleine Dammrückverlegung“ erstellt. Die Planungsunterlagen können hier eingesehen werden: >Elisabethenwörth


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